Prüfung – Wartung – Füllung – Verkauf
Zur Instandhaltung eines Feuerlöschers gibt es in Deutschland die DIN 14 406 Teil 4, sowie die vom Hersteller erlassenen Prüf- und Füllvorschriften.
Nach diesen Normen muss ein Feuerlöscher in der Regel vor Ablauf von zwei Jahren auf seine Funktion überprüft werden (Sonderregelungen sind zu beachten).
Die Instandhaltung nach DIN 14 406 Teil 4 und die Prüfung nach § 15 BetrsichV. dient vor allem:
- der ordnungsgemäßen Funktion des Feuerlöschers
- der Sicherheit des Benutzers eines Feuerlöschers
Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette mit Angabe der letzten Überprüfung. Ausgelöste Feuerlöscher sind entsprechenden Fachbetrieben zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft zu übergeben.
Als Fachbetrieb übernehmen wir diese Überprüfungen und Wiederherstellungen vollständig.
Brandschutztüren und Brandschutztore
Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Türen (Brandschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden.
Im Allgemeinen werden Feuerschutzabschlüsse in Öffnungen von Trennwänden und Brandwänden gefordert. Zur Unterteilung von mehr als 30 m langen Fluren müssen beispielsweise Rauchschutztüren eingesetzt werden. Brandschutzfenster erfordern ebenfalls spezielle Konstruktionen.
Wo Feuerschutzabschlüsse einzubauen sind, ist in den jeweils Bauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften geregelt. In Deutschland und Österreich hat jedes Land diesbezüglich eine eigene Bauordnung.
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
Der Rauchabzug ist ein wesentliches Element des vorbeugenden Brandschutzes und des Personenschutzes. Bei einem Brand entstehen zum Großteil Wärme, Rauch und heiße Brandgase. Entgegen früheren Ansätzen ist der Rauchabzug vom Wärmeabzug zu unterscheiden. Er leitet Rauch, der im Brandfall entsteht, aus dem Inneren eines Gebäudes nach außen ab.
Sofern aus Gründen der Feuerwiderstandsdauer von Gebäuden auch der Wärmeabzug von Interesse ist, sind im Allgemeinen zum Rauchabzug zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Aufgrund des Verbrennungsprozesses wirken thermische Auftriebe. Diese Thermik führt dazu, dass die Verbrennungsprodukte (Rauchgase) als sogenannte Plume aufsteigen und eine Rauchschicht unterhalb der Geschossdecke bzw. des Daches bilden.
Die Ziele beim Einsatz von Rauchabzugs-Anlagen sind vielfältig. Sie dienen z. B. dazu, Personen die Fluchtwege raucharm oder zeitbegrenzt rauchfrei zu halten oder Feuerwehren den Löschangriff zu ermöglichen.
Hydrantenanlagen
Löschwasseranlagen/Hydrantenanlagen dienen sowohl der Selbsthilfe durch Laien als auch der unterstützenden Wasserversorgung für die Feuerwehr bei der Brandbekämpfung.
Anlagen mit Überflur- und Unterflurhydranten dienen der Grundversorgung der Feuerwehr mit Löschwasser. Löschwasseranlagen/Hydrantenanlagen werden in der Regel durch das Baurecht (Länderrecht) gefordert.
Außerdem können Wandhydranten als Alternative zu den geforderten Handfeuerlöschern eingesetzt werden.